Archiv für die Kategorie 'Stadtparlament'

Wieragrund? So nicht!

Rede der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Margitta Braun,  im Stadtparlament am 23. September 2010 zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 “Bahnhofstraße/Wieragrund”:

Jahrzehntelang konnte das Plangebiet nicht entwickelt werden, nicht, weil sich kein Investor fand, sondern weil Besitzer von Grundstücken ihre Liegenschaften anderweitig nutzten.

Erstmalig gibt es die Möglichkeit das Plangebiet für die Stadtentwicklung zu gestalten. Dabei wird ein Plan verfolgt, keine vergleichbare Alternative geprüft.

Mit dem Bau der Einkaufsmeile in dieser Form ist das städtebauliche Planungsziel von Schwalmstadt zentriert auf Treysa, auf das Wieragrundzentrum, nach zu lesen bei der Wertung der Stadt zu den Anregungen des  RP Kassel – Regionalplanung -.(S.3).

Wettbewerbsregelungen könnte die Stadt festlegen, wenn nicht im BbauPlan so auf jeden Fall im städtebaulichen Vertrag.

Ist es gewollt die Investoren in die Pflicht zu nehmen und wenn ja, wozu will die Stadt den Vertragspartner verpflichten? – Wenn es diesen Vertrag geben wird, dann erst nach dem Sie meine Kollginnen und Kollegen Stadtverordnete diese Satzung beschlossen haben und zwar ohne Kenntnis des Inhaltes dieses Vertrags.

Bekannt ist, dass das Vorhaben Einkaufszentrum mit Verkehrsanbindung (Wieragrundstraße) die Einwohner unserer Stadt mindestens 4-5 Mio € Neuverschuldung kosten wird. D.h. die Kosten plus die Kapitaldienstleistungen müssen bezahlt werden. HH konsilidieren, wenn bei freiwilligen sozialen Leistungen um jeden Tausender gerungen wird, sieht anders aus.

Anhand von Anregungen und Bedenken von Betroffenen zu dem vorliegenden BbauPlan und den dazugehörigen Wertungen dieser Einwände seitens der Stadt, wollen wir B90/Die G unsere Ablehnung des Satzungsbeschlusses begründen und mit Änderungsanträgen zur Beschlussvorlage die Erfüllung des Planungsziels kritisch begleiten.

1.            Änderungsantrag:

Die StaVoVS vertagt den Satzungsbeschluss so lange bis ihr der städtebauliche Vertrag mit der Investorengessellschaft bekannt gemacht, durch sie beraten und beschlossen wurde.

Begründung:

U.a. ist eine Verpflichtung der Investorengessellschaft die Öffnung der Einkaufsmeile zur Bahnhofstraße und ihre Durchlässigkeit für Fußgänger insgesamt ansprechend zu gestalten ist wie v.m. dort als städtisches Interesse abzusichern.

Weiter zum vorliegenden Plan: Weiterlesen »

Erstellt am Freitag, 24. September 2010
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Bürgerbeteiligung Wieragrund – Rede der Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN im Stadtparlament

Wieso Bürgerbeteiligung?

Um was geht es?

Es geht um die 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10  Wieragrund/Bahnhofstraße im  Stadtteil Treysa

Das klingt zunächst ganz harmlos.

Denn:

Ein Bebauungsplan ist das Instrument mit dem die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung eines klar definierten Areals geschaffen wird.

Darin wird geregelt

-                    wie das Gelände zukünftig genutzt werden soll,

-                    wie es bebaut werden soll

-                    z. B. Festlegung der Gebäudegröße, der Gebäudehöhe, der Anzahl der Geschosse, welche Dachform es haben soll.

-                    wie es erschlossen wird

-                    wie es verkehrlich angebunden wird.

Das ist ein ganz normaler Vorgang!

Es ist auch ganz normal, dass das Stadtparlament darüber berät und beschließt.

Die Kosten für die Planung trägt im Regelfall die Stadt.

Alternativ kann im Rahmen eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes die Planung auch dem Investor abverlangt werden.

Dies kann sie mittels städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB erreichen.

Zitat:

§ 11 BauGB

Städtebaulicher Vertrag

(1)               Die Gemeinde kann städtebauliche Verträge schließen. Gegenstände eines städtebaulichen Vertrags können insbesondere sein:

1)                 die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die Bodensanierung und sonstige vorbereitende Maßnahmen, die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen sowie erforderlichenfalls des Umweltberichts; die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgesehene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt;

2)                 die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere die Grundstücksnutzung, auch hinsichtlich einer Befristung oder einer Bedingung, die Durchführung des Ausgleichs im Sinne des § 1a Abs. 3,

Dabei bleibt die Stadt immer Herrin des Verfahrens, denn ihr obliegt die Planungshoheit, der Aufwand und die Kosten müssen aber von dem getragen werden, der das Geschäftsinteresse verfolgt.

Schließt sie also keinen städtebaulichen Vertrag kann sie ihre Interessen in Form von Festlegungen im Bebauungsplan absichern.

Die Kosten für die Erschließung von Bauland werden in der Regel auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

● Unser Fall ist folgendermaßen gelagert:

Ein privater Investor möchte auf einem innerstädtischen Gelände bauen.

Das ist erfreulich!

Erfreulich, weil Treysa dringend einen Impuls braucht,

erfreulich, weil das Areal attraktiv ist und eine andere Nutzung verdient.

● Aber:

ein privater Investor

baut nicht, weil er einer Stadt etwas schenken möchte,er baut, weil er ein Geschäft machen möchte. Auch das ist in Ordnung.

Der private Investor, die Einkaufszentrum Wieragrund GmbH, möchte ein Einkaufszentrum mit ca. 430+X PKW-Stellplätzen errichten.

Ein Einkaufszentrum mit ca. 12.400m² Verkaufsfläche.

Die Investoren rechnen mit 5000 Kunden, die tagtäglich dorthin kommen um ein zu kaufen.

An dieser Stelle ist es erforderlich, dass sich Stadt und Investor darüber verständigen, wie die Interessen der beiden Seiten zu einem Ganzen zusammengefügt werden können.

Der Stadt obliegt es die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Gewerbetreibenden vom Einzelhandelskaufmann in der Bahnhofstraße über den Gastwirt in der Oberstadt bis hin zu den Geschäftsleuten in Ziegenhain, in den anderen Stadtteilen und dem Umland mit dem Zweckverband interkommunale Zusammenarbeit zu wahren und zu vertreten.

Ihre Aufgabe ist es, die Nutzung des Geländes so zu regeln, dass den o. g. durch Größe, Sortiment und Erschließung kein Schaden zugefügt wird.

In unserem Fall haben wir es mit einer ganz besonderen Gemengelage zu tun:

Es geht nicht „nur” um einen Bebauungsplan. Weiterlesen »

Erstellt am Freitag, 24. September 2010
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GRÜNE wollen grünen Wieragrund

Stadtplatz statt Parkplatz

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Die Stadt Schwalmstadt plant im Wieragrund eine millionenteure Straße mit großem Parkplatz und überdimensionierten Kaufhallen im Stile des Walkmühlenzentrums. Die Grünen meinen, dies führt zu Ausgabenstreichungen in vielen anderen Bereichen und ist eine ver-gebene Chance für eine Stadtplanung, die auf zukünftige Entwicklungen und die Situation vor Ort und die Rahmenbedingungen eingeht.

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Erstellt am Montag, 16. August 2010
Kategorie: Stadtparlament, Verkehr, Wieragrund | Kommentare deaktiviert

Rede von Margitta Braun zum Wieragrund

Ich möchte zuerst deutlich zum Ausdruck bringen:
  •  Wir, Bündnis 90/Die Grünen, begrüßen die städtebauliche Entwicklung des Wieragrundes.
  •  Wir begrüßen die Attraktivitätssteigerung der Bahnhofstraße und der gesamten Innenstadt.
  •  Wir begrüßen die Absicht das Bahnhofsumfeld neu zu gestalten.
  •  Wir unterstützen die Aktivitäten um den Erhalt des Bahnhofes
  •  Wir begrüßen die Absicht diese Entwicklungen zu fördern
  •  Wir begrüßen die Absicht das Verkehrsproblem Treysas lösen zu wollen.

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Erstellt am Sonntag, 15. August 2010
Kategorie: Stadtparlament, Verkehr, Wieragrund | Kommentare deaktiviert

Betreuungsgebühren für Krippenplätze sind unverhältnismäßig hoch

Rede von Andreas Eckert zur neuen Gebührenordnung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt.

Grundsätzlich möchte ich folgendes vorwegschicken: Die Betreuung in Krippen und Kindertagesstätten sollte kostenlos sein. Angesichts des demografischen Wandels müssen wir potentielle Eltern durch ein kostenfreies und qualitativ hochwertiges Betreuungssystem bei der Verwirklichung ihres Kinderwunsches unterstützen.

Der Magistrat und die hier vertretenen Parteien sollten in ihren Gremien darauf drängen dieses Ziel zu erreichen.

Die Nichteinführung des von der CSU geforderten und den Regierungsparteien mitgetragenen Betreuungsgeld von monatlich 150 Euro für Eltern, die ihr Kind nicht in eine staatliche Einrichtung geben, wären ein guter Anfang. Wenn man die hier entstehenden Kosten von bis zu 1,6 Milliarden Euro in die Gebührensenkung bzw. Gebührenbefreiung der Kinderbetreuung stecken würde, wären wir schon erheblich weiter.

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 17. November eine Magistratsvorlage bezüglich der Satzung über die Benutzung unserer Kindertagesstätten und zur Gebührenordnung dieser Einrichtungen vorgelegt bekommen. Zwei Tage später sollte in diesem Hause darüber abgestimmt werden.

Aufgrund einer ganzen Reihe von Anmerkungen meinerseits wurde die Vorlage glücklicherweise zurückgezogen und überarbeitet.

So konnte insbesondere verhindert werden, dass eine Nutzungsordnung verabschiedet wird, die nicht den rechtlichen Bedingungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes entsprechen. In diesem Gesetz ist u.a. ein Rechtsanspruch für jedes Kind ab 3 Jahren festgelegt. In dem Entwurf, der uns vorlag hieß es: „ein Rechtsanspruch” auf Aufnahme besteht nicht.

Es freut mich, dass in dem neuen Entwurf einige Ideen vom Tisch sind, die ich im Ausschuss kritisiert habe, insbesondere dass Eltern für die Betreuung in den Ferien jetzt doch keine zusätzlichen Gebühren entrichten müssen.

Ich begrüße auch sehr, dass Eltern, die ihr Kind in einer Krippengruppe betreuen lassen, nicht grundsätzlich einen Ganztagesplatz bezahlen müssen, sondern wählen können, ob sie ihr Kind beispielsweise nur vormittags betreuen lassen und dementsprechend geringere Gebühren bezahlen können. . In der Regel bleiben 2jährige nicht den ganzen Tag. Auch für diese flexiblere Lösung bin ich damals in der Ausschusssitzung eingetreten.

Es gibt dennoch zwei wesentliche Gründe, warum ich dem nun vorliegenden Entwurf nicht zustimmen kann. Weiterlesen »

Erstellt am Montag, 1. Februar 2010
Kategorie: Allgemein, Stadtparlament | Kommentare deaktiviert

Bürgermeister Kröll antwortet unsachlich und polemisch

In der jüngsten Stadtverordnetensitzung hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Einzelheiten zur Bevölkerungs- und wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Schwalmstadt erfahren wollen.

Bürgermeister Kröll empfand dieses Ansinnen offenbar als Zumutung und überschüttete die Vertreter der Schwalmstädter Grünen, Margitta Braun und Andreas Eckert mit polemischen Äußerungen.

Sein unangemessenes Verhalten gipfelte in der Übergabe einer Kiste voller Akten und der Aufforderung, die Grünen mögen sich die genaueren Informationen selbst zusammensuchen.

Einen Artikel der HNA über diesen Vorgang findet man hier.

Erstellt am Dienstag, 29. September 2009
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