Wieragrund? So nicht!
Rede der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Margitta Braun, im Stadtparlament am 23. September 2010 zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 “Bahnhofstraße/Wieragrund”:
Jahrzehntelang konnte das Plangebiet nicht entwickelt werden, nicht, weil sich kein Investor fand, sondern weil Besitzer von Grundstücken ihre Liegenschaften anderweitig nutzten.
Erstmalig gibt es die Möglichkeit das Plangebiet für die Stadtentwicklung zu gestalten. Dabei wird ein Plan verfolgt, keine vergleichbare Alternative geprüft.
Mit dem Bau der Einkaufsmeile in dieser Form ist das städtebauliche Planungsziel von Schwalmstadt zentriert auf Treysa, auf das Wieragrundzentrum, nach zu lesen bei der Wertung der Stadt zu den Anregungen des RP Kassel – Regionalplanung -.(S.3).
Wettbewerbsregelungen könnte die Stadt festlegen, wenn nicht im BbauPlan so auf jeden Fall im städtebaulichen Vertrag.
Ist es gewollt die Investoren in die Pflicht zu nehmen und wenn ja, wozu will die Stadt den Vertragspartner verpflichten? – Wenn es diesen Vertrag geben wird, dann erst nach dem Sie meine Kollginnen und Kollegen Stadtverordnete diese Satzung beschlossen haben und zwar ohne Kenntnis des Inhaltes dieses Vertrags.
Bekannt ist, dass das Vorhaben Einkaufszentrum mit Verkehrsanbindung (Wieragrundstraße) die Einwohner unserer Stadt mindestens 4-5 Mio € Neuverschuldung kosten wird. D.h. die Kosten plus die Kapitaldienstleistungen müssen bezahlt werden. HH konsilidieren, wenn bei freiwilligen sozialen Leistungen um jeden Tausender gerungen wird, sieht anders aus.
Anhand von Anregungen und Bedenken von Betroffenen zu dem vorliegenden BbauPlan und den dazugehörigen Wertungen dieser Einwände seitens der Stadt, wollen wir B90/Die G unsere Ablehnung des Satzungsbeschlusses begründen und mit Änderungsanträgen zur Beschlussvorlage die Erfüllung des Planungsziels kritisch begleiten.
1. Änderungsantrag:
Die StaVoVS vertagt den Satzungsbeschluss so lange bis ihr der städtebauliche Vertrag mit der Investorengessellschaft bekannt gemacht, durch sie beraten und beschlossen wurde.
Begründung:
U.a. ist eine Verpflichtung der Investorengessellschaft die Öffnung der Einkaufsmeile zur Bahnhofstraße und ihre Durchlässigkeit für Fußgänger insgesamt ansprechend zu gestalten ist wie v.m. dort als städtisches Interesse abzusichern.
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Erstellt am Freitag, 24. September 2010
Kategorie: Stadtparlament, Wieragrund | Kommentare deaktiviert


